Lebenslagen
Leben mit einer Behinderung
6. Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung
Bei häuslicher Pflege werden die Sach- und Geldleistungen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Sachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
Die Sachleistungen zur Pflege umfassen folgenden Gesamtwert:
- Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): bis zu 384 Euro monatlich
- Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): bis zu 921 Euro monatlich
- Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): bis zu 1.432 Euro monatlich
- in besonderen Härtefällen: bis zu 1.918 Euro monatlich
Das Pflegegeld, das anstelle der Sachleistungen gezahlt werden kann, beträgt:
- Pflegestufe I: 205 Euro monatlich
- Pflegestufe II: 410 Euro monatlich
- Pflegestufe III: 665 Euro monatlich
In der privaten Pflegeversicherung tritt an die Stelle der Sachleistung eine Kostenerstattung, die der Höhe nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entspricht.
Häusliche Pflegekräfte werden in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, die wegen der Pflege regelmäßig nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, werden in der Regel durch die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die Höhe der Beiträge richtet sich insbesondere nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang notwendiger Pflegetätigkeit.
Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen für pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung im Heim nach Pflegestufen gestaffelte monatliche Pauschalbeträge:
- Pflegestufe I: bis zu 1.023 Euro
- Pflegestufe II: bis zu 1.279 Euro
- Pflegestufe III: bis zu 1.432 Euro
- in Härtefällen: bis zu 1.688 Euro
Neben den Pflegekassen bietet das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in der Broschüre " Pflegebedürftig - was nun?" sowie das Bundesministerium für Gesundheit in der Broschüre " Pflegeversicherung" weitere Informationen.